Betreuung nach dem Betreuungsgesetz BtG
Ich übernehme Betreuung nach dem deutschen Betreuungsgesetz (BtG)
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten und der für sie bestellte Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und auf die erforderlichen Aufgabenkreise beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können.
Sollten Sie Interesse an einem Gespräch haben oder haben Sie selbst große Probleme mit Ihrem Leben klar zu kommen, so können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich stehe Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung.
Zuständig für eventuelle Anträge ist das Betreuungsgericht des jeweiligen Amtsgerichtes oder die Betreuungsstelle des Landkreises oder der Stadt in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Wichtig ist; eine Betreuung nach dem BtG ist keine soziale Betreuung. Der rechtliche Betreuer kann zwar eine soziale, bzw. medizinische oder anwaltliche Betreuung anordnen, wird aber selbst nicht in diesem Bereich tätig.
Für Fragen rufen Sie mich einfach an 05143 9090935. Ich helfe Ihnen gern weiter.
Quelle: Wikipedia